Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht legt eine Vertrauensperson fest, die bei Unfall, Krankheit oder Bewusstlosigkeit rechtlich verbindliche Entscheidungen (z. B. medizinisch und finanziell) für Sie treffen kann, statt dass Angehörige automatisch einspringen oder das Gericht einschreitet.
Zweck der Patientenverfügung
Wenn man schwer krank wird oder einen Unfall erleidet und dann nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden kann, hilft eine Patientenverfügung. Darin hält man fest, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall dem eigenen Willen entsprechen.
Was wird geregelt?
Die Patientenverfügung legt fest,
- in welchen Situationen sie gelten soll, und
- welche Behandlungen in diesen Situationen durchgeführt werden sollen oder nicht (z. B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie ein künstliches Koma).
Auch die Einstellung zur Organspende kann verbindlich geregelt werden.
Wann greift die Verfügung?
Sie gilt grundsätzlich erst dann, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist und den Willen nicht mehr selbst gegenüber Ärztinnen und Ärzten äußern kann. Dann müssen Ärztinnen und Ärzte die Erklärung beachten.
Ergänzung: Vorsorgevollmacht
Zusätzlich ist oft eine Vorsorgevollmacht sinnvoll, damit die von Ihnen benannte Vertrauensperson die Umsetzung Ihrer Wünsche zuverlässig organisiert und Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.
Aufbewahrung, Widerruf & Formalitäten
- Patientenverfügung und Vollmachten sollten sicher aufbewahrt und den Vertrauenspersonen zugänglich sein.
- Eine Kopie sollte an die bevollmächtigte Person gegeben werden.
- Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt ist. Bei notarieller Beglaubigung ist ein schriftlicher Widerruf nötig.
- Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.