Versorgung von Verstorbenen
Im Rahmen einer Bestattung sind verschiedene Maßnahmen notwendig,
um eine würdevolle und hygienische Aufbahrung sicherzustellen.
Dazu gehören sowohl die grundlegende Versorgung als auch zusätzliche,
je nach Situation erforderliche Schritte wie rekonstruktive Behandlungen
oder eine Einbalsamierung.

Hygienische Versorgung
Bei der hygienischen Versorgung wird ein Verstorbener nicht nur gewaschen, sondern auch angekleidet. Auf Wunsch kann zudem ein dezentes Makeup bzw. Schminken vorgenommen werden. Im Anschluss wird die verstorbene Person in den Sarg eingebettet. So bildet die Grundversorgung die Voraussetzung dafür, dass Angehörige im Rahmen einer offenen Aufbahrung in angemessener Weise Abschied nehmen können.
Rekonstruktive Maßnahmen
Die Thanatopraxie umfasst sämtliche Maßnahmen, die eine ästhetisch wie
auch hygienisch einwandfreie Aufbahrung ermöglichen.
Neben der Grundversorgung können dabei weitere Behandlungen
durchgeführt werden, etwa konservierende, kosmetische und rekonstruktive
Maßnahmen. Solche Schritte werden beispielsweise erforderlich, wenn
Verstorbene durch einen Unfall stark verletzt oder äußerlich deutlich
beeinträchtigt sind. Ziel ist es, ein möglichst würdevolles Erscheinungsbild
herzustellen, damit Angehörigen die persönliche Verabschiedung
erleichtert wird.
Einbalsamierung
Darüber hinaus gibt es die Einbalsamierung. Dabei werden
Verwesungsprozesse im Körper künstlich verlangsamt, wodurch der
Leichnam für eine begrenzte Zeit konserviert bleibt. Deshalb wird die
Einbalsamierung besonders bei Überführungen ins Ausland eingesetzt.
Sie kann außerdem sinnvoll sein, wenn sich die Bestattungsfrist verlängert.