Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht legt eine Vertrauensperson fest, die bei Unfall, Krankheit oder Bewusstlosigkeit rechtlich verbindliche Entscheidungen (z. B. medizinisch und finanziell) für Sie treffen kann, statt dass Angehörige automatisch einspringen oder das Gericht einschreitet.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, können Angehörige nicht automatisch für Sie handeln. Rechtsverbindliche Entscheidungen dürfen dann nur durch eine bevollmächtigte Person getroffen werden – nicht einfach durch Ehepartner oder Familie.

Wann ist sie besonders wichtig?

Eine Vorsorgevollmacht ist vor allem dann entscheidend, wenn Unfall, akute Krankheit oder Bewusstlosigkeit dazu führen, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Die bevollmächtigte Person kann dann medizinische sowie finanzielle Entscheidungen übernehmen.

Ehepartner sind nicht automatisch zuständig

Ehepartner gelten rechtlich nicht automatisch als Vertretungsberechtigte. Daher sollten sie (und andere Vertrauenspersonen) ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht bzw. in weiteren Verfügungen benannt und bevollmächtigt werden.

Innen- und Außenverhältnis

Die bevollmächtigte Person kann

  • nach außen gegenüber Ärzten, Behörden oder Institutionen auftreten,
  • nach innen mit Aufgaben und Pflichten rund um Betreuung und Vermögensverwaltung betraut werden.

Aufbewahrung, Widerruf & Formalitäten

  • Vorsorgevollmachten und andere Vollmachten sollten sicher aufbewahrt werden und den Vertrauenspersonen bekannt sein.
  • Eine Kopie sollte an die bevollmächtigten Personen gegeben werden.
  • Gegen eine Gebühr kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
  • Eine Vollmacht kann jederzeit geändert werden; ist sie notariell beurkundet, muss sie schriftlich widerrufen werden.