Was tun im Sterbefall

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellen, die er beim Verstorbenen zurücklässt. Ohne diese Bescheinigung darf der Bestatter die Überführung nicht durchführen. Der Verstorbene kann jedoch noch 36 Stunden ohne Genehmigung im Haus verbleiben.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal verständigt. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, welches nur den Tod bescheinigt. Danach muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

Als Nächstes sollten Sie den Bestatter informieren. In einem persönlichen Gespräch im Bestattungshaus oder bei Ihnen zu Hause werden dann weitere Einzelheiten besprochen.

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.